Wir beraten in allen Bereichen des Energierechts einschließlich der jeweils betroffenen öffentlichrechtlichen, zivilrechtlichen, gesellschafts- und kartellrechtlichen Aspekte. Daneben beraten wir unsere Mandanten auch bei wasserrechtlichen und kommunalrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören derzeit die folgenden Gebiete:
- Konzessionsverträge
- Netzübernahmen
- Netzentgeltregulierung
- Entflechtung
- Objektnetze
- Energievertragsrecht
- Energiekartellrecht
- Energieinfrastrukturprojekte
- Erneuerbare Energien
- Energiehandel, Energiebeschaffung, Energievertrieb
- Gasbezogene Themen
- Wasserversorgung
In diesen Rechtsgebieten beraten wir laufend intensiv und vertreten unsere Mandanten in regulierungsbehördlichen und gerichtlichen Verfahren. Daneben bieten wir für unsere Mandanten auch Seminare zu ausgewählten Themengebieten an.
Konzessionsverträge
Wir beraten kommunale Energieversorger sowie Kommunen beim Abschluss und der Umsetzung von Konzessionsverträgen (insbesondere zu Folgekosten, Konzessionsabgaben, Endschaftsklauseln, „Change of Control“ etc.). Gerne stellen wir dafür auch einen eigenen Vertragsvorschlag zur Verfügung.
Netzübernahmen
Persönlich haben wir seit dem Jahr 2002 zahlreiche Energienetzübernahmen begleitet. Wir beraten unsere Mandanten von der Aufnahme der Verhandlungen mit dem bisherigen Netzbetreiber, über den Abschluss eines Netzübernahmevertrages bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung eines angemessenen Kaufpreises.
Dabei können wir auch unsere Erfahrungen im Bereich der Netzentgeltregulierung nutzen (etwa für die Ertragsbewertung und die Erlösobergrenzenübertragung).
Netzentgeltregulierung
Die Partner der Kanzlei haben in der ersten Runde der Kostenregulierung zahlreiche kommunale Netzbetreiber in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Bereich der Netzentgeltregulierung vertreten. Aufbauend auf diesen Erfahrungen beraten wir unsere Mandanten in der Anreizregulierung zu den dort anstehenden Themen (einschließlich Mehrerlössaldierung, Regulierungskonto, Investitionskostenzuschuss, etc.).
Entflechtung
Die sich fortlaufend weiterentwickelnden Vorgaben der Regulierungsbehörden zur Entflechtung verlangen von unseren Mandanten eine rechtskonforme Umsetzung, bei der es unser Ziel ist, die Beeinträchtigung bewährter Unternehmensstrukturen und von Synergieeffekten nach Möglichkeit zu vermeiden.
Im Gasbereich sind nun insbesondere die verschärften Entflechtungsbestimmungen für Speicherbetreiber aus dem 3. EU Energiebinnenmarktpaket zu beachten.
Objektnetze
Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu § 110 EnWG vom 22. Mai 2008 sowie die neuen Vorgaben aus dem 3. EU Energiebinnenmarktpaket stehen die Betreiber von Objektnetzen vor neuen Herausforderungen (Durchleitungsansprüche, Kalkulation von Netzentgelten, etc.). Dabei unterstützen wir sie gerne.
Energievertragsrecht
Wir verfügen persönlich über langjährige Erfahrung in der Beratung deutscher und internationaler Mandanten bei der Gestaltung von nationalen und internationalen Energieliefer- und Energietransportverträgen. Im Gasbereich hat insbesondere Frau Dr. Wegerich zu den Anforderungen des neuen Gasnetzzugangsmodells Lösungen entwickelt. Weiterhin haben wir für verschiedene Mandanten Endkundenlieferverträge sowie standardisierte Lieferbedingungen entworfen.
Energiekartellrecht
Ein Schwerpunkt im Bereich des Energiekartellrechts liegt in der Rechtfertigung von Energiepreisen und Netzentgelten gegenüber Verbrauchern und Kartellbehörden (§§ 19, 29 GWB). Im Gasbereich stellen sich Fragen im Zusammenhang mit den Vorgaben des Bundeskartellamtes zu langfristigen Gaslieferverträgen. Darüber hinaus sind im Energiebereich häufig fusionskontrollrechtliche Anforderungen zu beachten.
Energieinfrastrukturprojekte
Wir beraten bei der vertraglichen Ausgestaltung von Leitungs- und Gasspeicherprojekten sowie bei Projekten der Energieerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien. Wir begleiten Erzeugungsvorhaben bei der Vorbereitung und Umsetzung der zivilrechtlichen Nutzungsverträge und der gesellschaftsrechtlichen Strukturen sowie bei der Vorbereitung und Verhandlung von Einspeise-, Netzanschluss- und Energieabsatzverträgen.
Erneuerbare Energien
Der Anteil regenerativer Energieträger an der Stromerzeugung wächst stetig. Wir beraten bei der Vorbereitung und Entwicklung von Erzeugungsprojekten auf der Basis erneuerbarer Energien insbesondere bei der Vorbereitung und Umsetzung zivilrechtlicher Nutzungsverträge und gesellschaftsrechtlicher Strukturen sowie bei der Vorbereitung und Verhandlung von Einspeise-(management)verträgen und Netzanschlussverträgen. Wir beraten bei der Konzeption der Vorhaben zur Erzielung optimaler Förderfähigkeit nach EEG 2009 und dazu ergangener Rechtsverordnungen (SystemDLV, BiomasseV). Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung und Umsetzung der Vermarktung innerhalb des EEG Förderrahmens oder außerhalb marktbasiert.
Energiehandel, Energiebeschaffung, Energievertrieb
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der rechtlichen Gestaltung ihrer Energiebeschaffungsstrategie sowie ihrer Liefer- und Handelsverträge. Im Energiehandel beraten wir bei Verhandlung und Abschluss standardisierter Handelsverträge (EFET, ISDA) und individueller Handelsverträge. Ebenso unterstützen wir Mandanten beim Handel an Energiebörsen und bei vertraglichen Gestaltungen zur Absicherung von Handelsrisiken.
Speziell im Gasbereich beraten wir vor allem kleinere Stadtwerke bei der Gasbeschaffung. Durch die neuen Möglichkeiten der Beschaffung an den virtuellen Handelspunkten und die steigende Liquidität haben sich für unsere Mandaten in den letzten Jahren neue Chancen ergeben, die wir gemeinsam nutzen können. Auch der Gasvertrieb hat sich im Zuge der Liberalisierung stark gewandelt. So ist der Gasvertrieb auch außerhalb des angestammten Liefergebiets für einige Mandanten eine neue Herausforderung, die wir gemeinsam umsetzen können.
Ein weiterer Schwerpunkt im Energievertrieb ist die rechtssichere Preisgestaltung und deren Durchsetzung gegenüber Endkunden (§§ 307, 315 BGB).
Gasbezogene Themen
Im Zuge der fortschreitenden Liberalisierung des deutschen Gasmarktes, insbesondere nach den Entscheidungen der Bundesnetzagentur zum Zweivertragsmodell und des Bundeskartellamtes zu langfristigen Gaslieferverträgen, hat sich die rechtliche Beratung der Gasbranche zu einem ganz eigenen Gebiet entwickelt. Hier konnten wir mit Frau Dr. Wegerich eine Expertin gewinnen, die mit Themen wie Gasnetzzugang, Bilanzierung, Marktgebiete und Erdgasspeicher unser Beratungsspektrum ideal ergänzt.
Wasserversorgung
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten auch zu rechtlichen Fragestellungen im Bereich der Wasserversorgung (Konzessionsverträge und Netzübernahmen, Kartellrecht, Lieferverträge).